Es muss schneller gehen. Wir brauchen mehr Wohnraum, wir brauchen mehr Gewerbegrundstücke - schnell - wir benötigen ein Industriegebiet. Diese und andere Sätze fallen immer wieder und natürlich sehe auch ich und die im Rat vertretenen Parteien sich diesen Forderungen immer wieder ausgesetzt. Und gemeinsam sehen wir auch die Notwendigkeit einer weiteren und angepassten Entwicklung in der Zukunft. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, fernab von "Stammtischparolen" zu erklären, wie Raumentwicklungen in Deutschland, in Bundesländern und danach auf regionaler Ebene und in unserem Ort gesteuert sind. Und welche Möglichkeiten wir konkret in Ostbevern in diesem Rahmen haben.
Raumplanung von oben nach unten
Wer aus der Luft auf Deutschland schaut wird sehr unterschiedliche Strukturen unserer Flächen erkennen. Wasserflächen, Waldflächen, Grünland oder Heidestrukturen, an Rhein und Mosel und anderen Weinregionen landwirtschaftlicher Weinbau, im Ruhrgebiet industrielle Strukturen und im Münsterland viel Landwirtschaft. Flächen, mal von der Natur vorgegeben, mal von Menschenhand erschaffen. Diese Strukturen sind in Plänen festgehalten. Vom Groben bis ins Detail dargestellt. Die Regel dabei. Ein Plan auf der nachfolgenden Ebene darf niemals einem Plan auf der höheren Ebene widersprechen. Diese Pläne werden auf unterschiedlicher Ebene festgeschrieben. Auf Bundesebene, auf Länderebene, in den Regionen in Regionalplänen und in den Städten und Gemeinden in Flächennutzungsplänen und dann konkreter in Bebauungsplänen. Und auch konkrete Bauvorhaben dürfen wiederum diesen Plänen nicht widersprechen.
Landesentwicklungsplan NRW
Die für die örtliche Planung in besonderer Weise maßgebenden Pläne sind für uns der Landesentwicklungsplan NRW und der Regionalplan Münsterland. Der Landesentwicklungsplan NRW ist das zentrale Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung und legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung fest. So z. B. auch für die Außenbereiche eines Ortes. Und auch diese Pläne unterstehen einer rechtlichen Einordnung. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 21.03.2024 den überwiegenden Teil des 1. Änderungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für unwirksam erklärt. Das hatte auch für Ostbevern sehr konkrete Auswirkungen auf Planverfahren, die unmittelbar vor ihrer Beschlusslage standen. So konnte beispielsweise das Flächennutzungsplan- und das Bebauungsplanverfahren Vossko nicht zu Ende geführt werden. Und auch die Auswirkungen auf die Verfahren für das Gewerbegebiet West waren unklar. Gleiches galt für die Verfahren für ein Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Brock. Offen ausgesprochen verursachte dieses Urteil beim Land und seinen Behörden sehr großes Kopfzerbrechen, da lange nicht klar war, wie die im Urteil angesprochenen Rechtsmängel beseitigt werden können. Und das bedeutete für Ostbevern und alle anderen Kommunen in NRW für wichtige Verfahren: Stillstand!
Das Land ist nun in das Verfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans eingestiegen. Dieses Verfahren wird sich aber noch hinziehen. Etwa ein bis zwei Jahre kann man annehmen. Damit müssen wir umgehen und das tun wir auch, indem wir viele Gespräche führen mit den zuständigen Landesbehörden, damit wir dennoch in diesen für Ostbevern wichtigen Verfahren weiterkommen. Und wir kommen dabei auch weiter! Es ringt uns dabei allerdings viel ab, insbesondere Zeit.
Regionalplan Münsterland
Parallel zu diesen Entwicklungen wurde der Regionalplan Münsterland im Verfahren aktualisiert. Der Regionalplan legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region in einem Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne seiner Kreise und der kreisfreien Stadt Münster vor. Die letzte umfassende Änderung dieses Planes wurde am 16. April 2025 wirksam. Das Verfahren zog sich deutlich länger hin als ursprünglich angenommen, da insbesondere die Bundesziele des Ausbaus von Windkraft (Stichwort "Osterpaket" der damaligen Bundesregierung) in dieses Verfahren eingebunden werden mussten. Und auch das bedeutete über einen langen Zeitraum: Unklarheit und Stillstand!
Damit ich nicht falsch verstanden werde an dieser Stelle!
Es ist richtig und wichtig, dass raumordnerische Verfahren an die Entwicklungen in der Zeit angepasst und im Zweifel richterlich überprüft werden. Ich akzeptiere vollumfänglich unsere höchstrichterliche Rechtsprechung. Gleichwohl bedauere auch ich die Auswirkungen entsprechender Urteile, die sich sehr konkret auf örtliche Verfahren auswirken, weil sie wichtige Entwicklungen auch in Ostbevern über einen langen Zeitraum blockieren.
Es ist richtig, dass sich örtliche Pläne in das Gesamtkonzept einer Raumplanung in Deutschland und den Bundesländern einfügen. Anders kann Raumordnung nicht funktionieren! Gleichwohl ist es aus meiner Sicht zu beklagen, wenn Festlegungen getroffen werden, die Entwicklungen insbesondere im ländlichen Raum und für Gewerbe im Außenbereich entgegenstehen, wie z. B. die auch im neuen Gesetzentwurf enthaltene 10 Hektar Beschränkung für Gewerbe im Außenbereich. Hier ist es wichtig, dass es im neuen Landesentwicklungsplan eine Öffnungsklausel geben muss! Dafür setze ich mich ein!
Festlegungen des Regionalplans für Ostbevern
Der Regionalplan legt also fest, welche räumlichen Entwicklungen es in Ostbevern geben kann. Dies sowohl für Wohnbebauung als auch für Gewerbe. Dabei werden sog. Potentialbereiche ausgewiesen, die grundsätzlich für Wohnen und Gewerbe entwickelt werden könnten. Ob sie realistisch zur Verfügung stehen, ist damit nicht festgelegt! Dies ist wichtig zu wissen. Gründe gegen eine Entwicklung können vielfältig sein. So z. B. die grundsätzliche Verfügbarkeit von Flächen, wenn die Gemeinde gar nicht Eigentümer dieser Flächen ist. So können aber Entwässerungssituationen, fehlende Ausgleichsflächen, Auswirkungen durch Immissionen beispielsweise aus der Landwirtschaft (Gerüche) einschränkend auf eine Entwicklung wirken. (So mussten z. B. ursprüngliche Planungen für das GE-West angepasst werden.)
Die im Regionalplan Münsterland ausgewiesenen Potentiale für Wohnentwicklung und Gewerbe sind in etwa zwei- bis dreifach so hoch ausgewiesen, wie tatsächlich entwickelbar wäre. Das ist in diesem Verfahren neu und soll den Kommunen mehr Flexibilität geben für ihre Entwicklungen. Die Potentiale in Ostbevern wurden in einem mehrstufigen Verfahren und in intensiver Abstimmung von mir und meinem Fachbereich mit der Bezirksregierung im Regionalplan festgelegt.
Das Gewerbegebiet West ist nicht als Potential ausgewiesen. Sondern bereits im Regionalplan Münsterland als fertig entwickeltes Gewerbegebiet verankert. Dies haben wir geschafft! Und damit sind wir, wenn wir in das Flächennutzungsplan und -bebauungsplanverfahren eintreten, schneller. Bevor dies aber möglich ist, mussten in den vergangenen Jahren erst einmal viele Hausaufgaben noch erledigt werden. Insbesondere standen Ausgleichsflächen nicht zur Verfügung, Flächenverfügbarkeiten mussten im Rahmen des Umlegungsverfahrens neu verhandelt werden, eine Regenrückhaltung musste in das Plangebiet integriert werden, weitere Flächen zur Einleitung von Wasser in den Breddewiesenbach angekauft und zur Retention ertüchtigt, rechtliche Fragestellungen geklärt werden. Das alles kostete Zeit und Kraft. Es hat sich aber gelohnt! Denn wir werden vermutlich noch in diesem Jahr in diese Verfahren neu eintreten können. Warum neu? Damit die Verfahren rechtlich unangreifbar werden.
Was wird es in Ostbevern nicht geben?
Eines steht aber auch fest: Die Festlegungen des Regionalplans Münsterland lassen erkennen: Es wird kein Industriegebiet in Ostbevern geben. Das lässt die räumliche Planung auf höherer Ebene nicht zu. Wer das verspricht, hat das System nicht verstanden.
Was wird es geben?
Die räumliche Entwicklung für Wohnen wird es maßvoll geben. Aber in alle Himmelsrichtungen gibt es natürliche oder durch den Plan vorgegebene Grenzen. Das bedeutet, in Zukunft wird es auch und zunehmend um die Innenraumentwicklung freier und verfügbarer Flächen im Ort gehen.
Fazit:
Unser Ort wird nicht abgehängt von räumlichen Entwicklungen. Diese sind aber durch Festlegungen auf höheren Ebenen und rechtliche Vorgaben beschränkt.
Mit mir wird es künftig keine Verfahren geben, die aus welchen Gründen auch immer den zweiten und dritten Schritt vor dem ersten machen. Diese Fehler dürfen sich nicht wiederholen!
Ich habe auch durch organisatorische Maßnahmen in der Gemeindeverwaltung die Struktur der Zusammenarbeit Fachbereich übergreifend neu geordnet. Projektarbeit auch für Planungsverfahren oder große Vorhaben ist unabhängig von einer Linienzuordnung etabliert. Bestes Beispiel ist das Projekt "Eine neue Mitte", welches wir in diesen Monaten abschließen werden. Aber auch die aufzuholenden Arbeitsschritte für nicht abgeschlossene Planungsverfahren sind durch klare Projektsteuerung erledigt worden. So sind die Planungsverfahren Grevener Damm Süd, Kohkamp II und Kohkamp III sowie Wischhausstraße 2. Bauabschnitt zwischenzeitlich rechtskräftig!
Ich bleibe bei meiner Arbeit immer bei den Fakten und verspreche (auch im Wahlkampf) nichts, was wir nicht einhalten können oder was unrealistisch ist. Darauf kann sich Ostbevern verlassen!
Ich werde auch in einer zweiten Amtszeit meine ganze Kraft aufwenden, um Ostbevern für Jung und Alt, für Familien und Alleinstehende, für Gewerbetreibende im Ort und diejenigen, die zu uns kommen möchten attraktiv zu halten.